Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines
  1. Es gelten ausschliesslich unsere Geschäfts-, Lieferungs-
     u. Zahlungsbedungungen.
  2. Die Waren werden in den angegebenen Ausführungen,
    Verpackungseinheiten bzw. Mindermengen geliefert.
    Besteht die Mindermenge in einer Verpackungseinheit,
    können nur eine bzw. mehrere Verpackungseinheiten
    geliefert werden. Bei nicht gelisteten Artikeln ist die
    Mindermenge die von unserem Lieferanten
    vorgeschriebene Abnahmemenge bzw.
    Verpackungseinheit.
  3. Technische Änderungen im Sinne des technischen
    Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form,
    Farbe u. Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren
    vorbehalten.

§ 2 Auftragserteilung

Bei mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler
sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers.
Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich der
Auftragsumfang- u. inhalt aus dieser.

§ 3 Lieferung / Versendungsverkauf

  1. Bei Auftragswerten unter 50,- € netto (d.h. ohne
    Mehrwertsteuer) berechnen wr eine Liefer- u.
    Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,- € netto (d.h. ohne
    Mehrwertsteuer).
  2. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrags
    ausdrücklich vor.
  3. Teillieferungen bleiben vorbehalten.

§ 4 Preise

Die in unseren Verkaufslagern (Kataloge, Mailings,
Aktionen usw.) angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt
der Herausgabe. Preisänderungen nach Herausgabe der
Verkaufsunterlagen bleiben vorbehalten.

§ 5 Zahlungesbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, ist die gelieferte Ware sofort
nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
Verzugszinsen werden entsprechend gesetzlichen
Festlegungen erhoben.

§ 6 Rückgabe

Rückgabe von Waren ist nur mit unserer Zustimmung möglich.
Tintenpatronen u. Laser-/Kopierpatronen werden nur in
ungeöffneten Orginalverpackungen zurückgenommen.
Es werden höchstens 80% des Rechnungswertes
gutgeschrieben. Bei Abholung werden Fahrkosten berechnet.
Reklamationen können nur innerhalb von 3 Tagen nach
Lieferung berücksichtigt werden.

§ 7 Gewährleistung
  1. Offensichtliche Mängel müssen sofort nach Empfang der
    Waren angezeigt werden. Mängel an Büromöbeln sind
    unverzüglich nach Abnahme anzumelden.
    Im Gewährleistungsfalle bessern wir nach unserer Wahl
    nach, tauschen um oder erteilen eine Gutschrift. Sollte
    eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen,
    kann der Besteller nach seiner Wahl Wandlung oder
    Minderung verlangen.
  2. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere
    Schadenersatzansprüche, bestehen nicht, es sei denn,
    wir oder unsere Erfüllungshilfen haben vorsätzlich oder
    grob fahrlässig gehandelt.

§ 8 Transportschäden

Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung
(Transportschäden), hat er bei Abnahme der Ware vom
Transportunternehmer die Beschädigung bescheinigen zu
lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der
Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 3 Tagen
schriftlich gemeldet u. zugegangen sein.

§ 9 Kostenvoranschläge für Fehlersuche u. Reparaturen

Für Kostenvoranschläge, die zu keiner Reperatur bzw.
Neukauf als Ersatz für ein defektes Gerät führen, erheben wir
eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,- € netto (ohne
Mehrwertsteuer).

§ 10 Stempel / Klischees

  1. Fehler, die Manuskript enthalten sind oder durch
    undeutliche Angaben entstanden sind, gehen zu Lasten
    des Bestellers. Die Texte sind daher deutlich zu
    schreiben.
  2. Entwürfe, Logos u. Korrekturen werden gesondert in
    Rechnung gestellt. Die Begutachtung von
    Korrektabzügen u. Mustern durch den Besteller
    entbindet uns von jeder Verantwortung für nicht
    beanstandete Fehler.
  3. Bei Stempelbestellungen ist eine schriftliche
    Auftragserteilung erforderlich. Nur in Ausnahmefällen
    können Stempelbestellungen telefonisch aufgegeben
    werden. Für Fehler, die bei dieser Bestellart entstehen,
    wird keine Haftung übernommen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zu
deren völliger Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, uns
jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich
anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter
Waren offensteht oder die Waren noch nicht geliefert worden
sind.

§ 12 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wolgast. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtlichen Sondervermögens wird Wolgast als Gerichtsstand
vereinbart.